Rechtliche Grundlagen der Pelztierhaltung
Zentralverband Deutscher Pelztierzüchter e.V.

Die Pelztierhaltung ist national, aber auch EU-rechtlich gut geregelt:
Tierschutzgesetz vom 25. Mai 1998.
Gutachten zur tierschutzgerechten Haltung
und Tötung von Pelztieren in Farmen vom 26. September 1986. Dieses wurde im Auftrag des damaligen BML erstellt.
Europaratsempfehlung vom 22. Juni 1999. Für
jede der gezüchteten Spezies (Nerz, Iltis, Frettchen, Rotfuchs, Eis- und Polarfuchs, Sumpfbiber, Nutria, Chinchilla
und Finnraccoon) werden artgerechte Haltungsbedingungen festgelegt, d.h. es liegen Bestimmungen vor zu Behausung,
Ausläufen, Gebäuden und Ausrüstungsgegenständen, Haltung, Betreuung und Inspektion der Tiere, Management, Forschung
und Tötungsmethoden. Anhang A regelt die für Nerze geltenden Vorgaben.
Dritte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.
Europäisches Übereinkommen vom 10. März 1976 zum
Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen bzw. die Richtlinie über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere
vom 8. August 1998.
Europäisches Übereinkommen vom 10. Mai 1979 über
den Schutz von Schlachttieren.
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